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   LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2012 - 17 Ta (Kost) 6112/12   

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https://dejure.org/2012,41408
LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2012 - 17 Ta (Kost) 6112/12 (https://dejure.org/2012,41408)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2012 - 17 Ta (Kost) 6112/12 (https://dejure.org/2012,41408)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 2012 - 17 Ta (Kost) 6112/12 (https://dejure.org/2012,41408)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    RVG-VV Vorbem. 3 Abs. 3
    RVG-VV Vorbem. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtentstehung der Terminsgebühr bei außergerichtlicher Mitteilung der Berufungsrücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Vorbem. 3 Abs. 3
    Nichtentstehung der Terminsgebühr bei außergerichtlicher Mitteilung der Berufungsrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.06.2006 - 3 AZB 78/05

    Prozesskosten - Rechtsanwaltsgebühren im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2012 - 17 Ta 6112/12
    Es ist nicht erforderlich, dass ein gerichtlicher Termin stattfindet; auch muss die Besprechung nicht zur Erledigung des Verfahrens führen (vgl. hierzu nur BAG, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 3 AZB 78/05 - AP Nr. 15 zu § 12 a ArbGG 1979; Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage 2012, Vorb. 3 VV, Rn. 108 ff. m.w.N.).
  • LAG Hessen, 01.03.2006 - 13 Ta 81/06

    Terminsgebühr für telefonische Besprechung - Erledigung des Verfahrens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2012 - 17 Ta 6112/12
    Der entgegenstehenden Auffassung (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 1. März 2006 - 13 Ta 81/06 - NZA-RR 2007, 37 f.), wonach bei bereits beschlossener Berufungsrücknahme auch ein Gespräch über den Verzicht auf Kostenerstattung zur Terminsgebühr führt, folgt die Beschwerdekammer nicht.
  • OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 6 W 42/21

    Mietzins für Heizungen und Schadensersatz wegen unterlassener Herausgabe eines

    Stuttgart, Beschluss vom 18.02.2009 - 5 W 81/08, juris Rn. 8; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.03.2006 - 8 W 30/06; juris Rn. 4), beim Gegner nach dem Verbleib einer angekündigten Zahlung auf die Klageforderung nachfragt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 14.11.2005 - 17 W 233/05, NJW-RR 2006, 720), lediglich mitteilt, dass der Rechtsstreit wegen eines bestimmten Ereignisses für erledigt erklärt, anerkannt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2016 - OVG 3 K 100/16, BeckRS 2016, 52926 Rn. 2) oder ein Antrag zurückgenommen werde (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.11.2012 - 17 Ta (Kost) 6112/12, BeckRS 2012, 76354).
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